2. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Oberaargau vom 20. Juli 2021 sowie die Verfügung des AGR vom 5. März 2021 werden bestätigt. 3. Die Verfahrenskosten CHF 1800.00 werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung erfolgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung