7. Wertverminderung von Liegenschaften a) Der Beschwerdeführer macht geltend, die Mobilfunkstrahlung hätte Auswirkungen auf die Liegenschafts- und Mietpreise, da mindestens jede 8. Person in der Schweiz unter Elektrosensibilität leide und sich deshalb immer mehr Liegenschaftsinteressenten nach allfälligen Antennen in der Umgebung erkundigen würden. Die Beschwerdegegnerin 1 hält dem insbesondere entgegen, die Einwände einer allfälligen Wertverminderung würden das vorliegende Verfahren nicht berühren und seien daher nicht zu berücksichtigen.