a) Weiter ist der Beschwerdeführer der Ansicht, es würde kein allgemein anerkanntes und geprüftes Messverfahren für adaptive Antennen vorliegen. Die Empfehlungen des Eidgenössischen Instituts für Metrologie (METAS) seien bis anhin noch nicht auf ihre Richtigkeit überprüft worden. Eine Überprüfung durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) sei überdies gar nicht möglich. Ebenso könne die Empfehlung der METAS keineswegs als Verordnung im engeren Sinne betrachtet werden.