Vorliegend beträgt der Einspracheperimeter der Anlage 2295.32 m.8 Gemäss der Arbeitsbestätigung der Gemeinde Wyssachen arbeitet der Beschwerdeführer mehr als 2.5 Tage pro Woche bei der Gemeinde, wobei er als A.________ die anfallenden Aufgaben im ganzen Gemeindegebiet von Wyssachen erfüllt. Die Arbeitsorte des Beschwerdeführers dürften sich demnach regelmässig nicht im Gemeindehaus – welches rund 1415 m vom Antennenstandort entfernt und damit innerhalb des Einspracheperimeters liegt – befinden. Unklar ist dabei insbesondere, ob der Beschwerdeführer Arbeiten inner- oder ausserhalb von Gebäuden ausführt. Arbeitsorte im Freien kommen aufgrund der Definition von Art.