NISV unter anderem Räume in Gebäuden, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten, bspw. Wohnräume oder ständige Arbeitsplätze. Als ständiger Arbeitsplatz gilt gemäss Definition des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) ein Arbeitsbereich, wenn er während mehr als 2.5 Tagen pro Woche durch eine arbeitstätige Person besetzt ist.7