7. Da der Beschwerdeführer ausserhalb des Einspracheperimenters von 2295.32 m wohnt, forderte ihn die BVD mit Verfügung vom 24. März 2024 zur Begründung seiner Beschwerdelegitimation auf. Mit Eingabe vom 10. April 2024 reichte der Beschwerdeführer eine Arbeitsbestätigung der Gemeinde Wyssachen ein, welcher zu entnehmen ist, dass der Beschwerdeführer als stellvertretender Gemeindearbeiter bei der Gemeinde angestellt und mehr als 2.5 Tage die Woche innerhalb des Einspracheperimeters tätig sei, wobei er die anfallenden Aufgaben im ganzen Gemeindegebiet von Wyssachen erfülle.