Die Vorinstanz beantragte in ihrer Stellungnahme vom 19. Juni 2021 mit Verweis auf die Erwägungen des angefochtenen Gesamtbauentscheids ebenfalls die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Das AUE hält in seiner Stellungnahme vom 23. Juni 2023 fest, aus dem Entscheid des Bundesgerichts 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 ergäben sich keine neuen Erkenntnisse, welche eine Anpassung oder Ergänzung seines Fachberichts vom 25. Januar 2021 sowie der Stellungnahmen an die Vorinstanz vom 8. Februar und 27. April 2021 betreffend die Einsprachen gegen das Baugesuch erforderlich machen würde. Die Gemeinde Wyssachen reichte keine Stellungnahme ein.