Mit Verfügung vom 15. September 2021 sistierte das Rechtsamt das Verfahren. Am 14. Februar 2023 erging der Entscheid BGer 1C_100/2021, in welchem sich das Bundesgericht zur Beurteilbarkeit der Strahlenbelastung von Mobilfunkantennen für 5G-Funkdienste äusserte. Mit Verfügung vom 26. April 2023 nahm das Rechtsamt daher das Verfahren wieder auf und bat den Beschwerdeführer mitzuteilen, ob er an der Beschwerde festhalte oder nicht, wobei Stillschweigen als Festhalten gelte. Der Beschwerdeführer teilte fristgerecht mit, dass er an der Beschwerde festhalte.