6. Mit Verfügung vom 17. August 2021 teilte das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, den Parteien mit, es beabsichtigte die Sistierung des Verfahrens, bis ein Entscheid des Bundesgerichts vorliege, welcher sich zur rechtlichen Beurteilbarkeit der Strahlenbelastung für 5G- Funkdienste sowie deren grundsätzliche Zulässigkeit äussere. Den Parteien wurde Gelegenheit gegeben, sich zur beabsichtigten Sistierung zu äussern. Mit Verfügung vom 15. September 2021 sistierte das Rechtsamt das Verfahren.