Weiter führe der Umbau der Mehrzweckanlage zu einer Überschreitung der Anlagegrenzwerte und es fehle an einem anerkannten und geprüften Messverfahren für adaptive Antennen. Der Beschwerdeführer rügt ausserdem die Tauglichkeit des sog. Qualitätssicherungssystems (QS-System), eine fehlende Gesamtplanung sowie die schädlichen Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung auf die Gesundheit der Bevölkerung und die Liegenschafts- und Mietpreise. Der Beschwerdeführer ist sodann der Meinung, der Mobilfunk diene unter anderem auch der Totalüberwachung der Bevölkerung. Schliesslich bringt er sinngemäss vor, die Bewilligung der Unterschreitung des Waldabstandes sei nicht rechtens.