5. Gegen den Gesamtbauentscheid reichte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 13. August 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt sinngemäss die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 20. Juli 2021 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter sei das Verfahren zu sistieren, bis die offenen Punkte definitiv geklärt seien. 1 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700). 2/13 BVD 110/2021/143