zichtet werde und die Bagatelländerung im vorliegenden Bauverfahren beurteilt und voraussichtlich bewilligt werde. 4. Mit Gesamtbauentscheid vom 20. Juli 2021 erteilte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau die Baubewilligung für das Vorhaben. Im Entscheid hielt es ausserdem fest, dass das Regierungsstatthalteramt die baupolizeiliche Anzeige als unbegründet beurteilt habe.