Mit Schreiben vom 8. April 2021 gab das Regierungsstatthalteramt Oberaargau der Gemeinde Wyssachen Gelegenheit, zur Anzeige Stellung zu nehmen. Mit E-Mail vom 16. April 2021 teilte die Gemeinde dem Regierungsstatthalteramt mit, die vom Beschwerdeführer angezeigten, vorgenommenen Arbeiten seien durch die Fachstelle für nichtionisierende Strahlung (NIS) im April 2020 als bewilligungsfreie Bagatelländerung resp. Leistungsumverteilung eingestuft und genehmigt worden. Mit Verfügung vom 4. Mai 2021 stellte das Regierungsstatthalteramt Oberargau die Zuständigkeit der Gemeinde Wyssachen für die baupolizeiliche Anzeige fest und teilte gleichzeitig mit, dass auf ein nachträgliches Baugesuch ver-