3. Am 29. März 2021 reichte der Beschwerdeführer eine baurechtliche Anzeige gegen die Beschwerdegegnerinnen beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau ein mit der Begründung, die adaptive 5G-Antenne sei bereits ohne Baubewilligung montiert worden. Er forderte den Rückbau und die Wiederherstellung des bewilligten Zustandes. Mit Schreiben vom 8. April 2021 gab das Regierungsstatthalteramt Oberaargau der Gemeinde Wyssachen Gelegenheit, zur Anzeige Stellung zu nehmen.