Das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, führte im Fachbericht vom 25. Januar 2021 aus, die geplante Mobilfunk-Basisstation erfülle die gesetzlichen Anforderungen, der Anlagegrenzwert werde rechnerisch bei sämtlichen Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) eingehalten. Auf Verlangen des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) reichten die Beschwerdegegnerinnen am 15. Februar 2021 das Ausnahmegesuch betreffend Bauen ausserhalb des Baugebiets gem. Art. 24 RPG1 sowie Angaben zum Versorgungsgebiet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau ein. Mit Verfügung vom 5. März 2020 erteilte das AGR für den geplanten Umbau die entsprechende Ausnahmebewilligung nach Art.