Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderem der Beschwerdeführer Einsprache. Die Gemeinde erteilte mit Amtsbericht vom 19. Januar 2021 ihre Zustimmung zum Bauvorhaben. In der Stellungnahme vom 22. Januar 2021 stellte das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN), Waldabteilung Mittelland, fest, dass das Projekt keine waldrechtliche Bewilligung erfordere. Das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, führte im Fachbericht vom 25. Januar 2021 aus, die geplante Mobilfunk-Basisstation erfülle die gesetzlichen Anforderungen, der Anlagegrenzwert werde rechnerisch bei sämtlichen Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) eingehalten.