2. Die Gemeinde Wyssachen leitete das Baugesuch zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Oberaargau weiter. Mit Schreiben vom 25. November 2020 wies das Regierungsstatthalteramt Oberaargau das Bauvorhaben zur Verbesserung diverser Mängel zurück. Am 14. Dezember 2020 reichten die Beschwerdegegnerinnen ergänzende Unterlagen ein. Das Regierungsstatthalteramt Oberaargau liess das Baugesuch im Anzeiger Trachselwald vom 24. Dezember 2020 und 31. Dezember 2020 sowie im Amtsblatt des Kantons Bern vom 30. Dezember 2020 veröffentlichen. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderem der Beschwerdeführer Einsprache.