betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Oberaargau vom 20. Juli 2021 (eBau Nummer 2020-3136 / 9950; Umbau Mobilfunkanlage) sowie die Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 5. März 2021 I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerinnen reichten am 9. November 2020 bei der Gemeinde Wyssachen ein Baugesuch ein für den «Umbau der bestehenden Mehrzweckanlage Kommunikation» auf Parzelle Wyssachen Grundbuchblatt Nr. J.________. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. Nach dem Umbau soll die Anlage aus insgesamt 12 Antennenkörper mit insgesamt 24 Antennen