d) Mit Ergehen des angefochtenen Entscheids ist das Rechtsschutzinteresse an der Prüfung, ob im erstinstanzlichen Verfahren zu Unrecht auf weitere vorsorgliche Massnahmen verzichtet wurde, entfallen. Im Beschwerdeverfahren kann der Erlass vorsorglicher Massnahmen durch die Rechtsmittelinstanz beantragt werden. Der Beschwerdeführer beantragt die Verpflichtung des Beschwerdegegners zur Räumung der Terrasse innert 5 Tagen und die umgehende Durchsetzung des Betretungsverbots. Er begründet allerdings in keiner Weise, inwiefern es zur Durchsetzung seiner Rechte nötig wäre, entsprechende Anordnungen bereits im hängigen Rechtsmittelverfahren zu treffen.