14/17 BVD 110/2021/140 bei landwirtschaftlichen Fahrten Sorgfalt walten zu lassen und – bspw. durch Umzäunungen – für die Sicherheit der Tiere zu sorgen. Es bestehen hier keine besonderen Umstände, aufgrund derer mit einem Versagen der üblichen Sorgfaltsmassnahmen gerechnet werden müsste. Beim Bauvorhaben drängen sich daher keine diesbezüglichen Sicherheitsmassnahmen oder Einschränkungen auf. 12. Wiederherstellung, Benützungsverbot