c) Beim streitigen Bauvorhaben ist entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers keine Gefährdung für Tiere zu befürchten. Es liegt in der Natur von Katzen, dass sie Bäume, Gegenstände und gegebenenfalls auch Gebäude beklettern. Wenn sie vom streitigen Sitzplatz auf das Hausdach gelangen, werden sie dort nicht mehr gefährdet als bei anderen für Katzen üblichen Kletterausflügen.