a und Abs. 2 BewD). Die Fachberatung Baugestaltung hielt zum Ursprungsprojekt des Beschwerdegegners fest, die Platten des Sitzplatzes sowie die Treppenstufen seien teilweise direkt an die Grenze zur Landwirtschaftszone und zum Landschaftsschutzgebiet gebaut und erfüllten die Vorgabe eines «weichen Übergangs» nicht hinreichend. Der räumliche Abschluss mit einer Thujahecke füge sich schlecht in den Landschaftsraum ein. Es werde empfohlen, dass der Sitzplatzbelag sowie die Treppenstufen auf einen Abstand von 0,5 Metern zur Grenze zurückgebaut werden sollten. Der Bereich zwischen dem Sitzplatz und der Grenze solle begrünt werden.