mit Bezug zur Umgebung eine gute Lösung ergibt. Dabei sind nebst anderen Kriterien auch Standort, Stellung, Form, Proportionen und Dimensionen der Bauten und Anlagen zu berücksichtigen. Der Beschwerdeführer bemängelt den Standort des Sitzplatzes. In der Umgebung befänden sich die Terrassen und Sitzplätze in der Regel vor dem Haus. Zudem störten hier die Dimensionen der Sitzplatzanlage die gute Gesamtwirkung.