9/17 BVD 110/2021/140 Aussenbeleuchtung, Rauch etc. Der Wert seiner Liegenschaft nehme aufgrund des umstrittenen Sitzplatzes ab. Er behalte sich zivilrechtliche Forderungen sowie das Stellen von Lastenausgleichsbegehren vor. Seine Rechtsverwahrung bzw. das Lastenausgleichsbegehren seien im Bauentscheid anzumerken.