Aus den Projektplänen lässt sich die Höhendifferenz zwischen oberem Rand der Stützmauern und der Parzellengrenze nicht direkt ablesen; aufgezeigt wird die Höhe der Stützmauern über dem gewachsenen Terrain, das senkrecht darunter liegt. Die obere Terrasse bzw. deren Stützmauern überragen auf der der Parzellengrenze zugewandten Westseite das senkrecht darunter liegende gewachsene Terrain um bis zu rund 1 m (beim Schnitt A–A beträgt die Höhendifferenz 0,90 m; vgl. auch Schnitt B–B, welcher die Stützmauer zum oberen Terrassenplatz nicht im Schnitt, sondern in der Ansicht zeigt). Zur Parzellengrenze hin fällt das gewachsene Terrain noch leicht ab. Die nach Art.