Das Verwaltungsgericht wies die Sache mit Urteil 2011/499 vom 6. November 2012 wegen ungenügender Sachverhaltsabklärung an die BVE zurück. Diese holte einen Amtsbericht beim Amt für Geoinformation ein und liess ein Geometer-Gutachten gestützt auf Luftbilder aus den Jahren 2004, 2008 und 2012 sowie auf Lidar16-Daten aus den Jahren 1998 und 2012 erstellen. Der Gutachter stellte abgesehen vom Parkplatz, der etwas vergrössert worden sei, keine Geländeveränderungen auf der Parzelle Nr. G.________ fest. Die BVE bestätigte mit Entscheid vom 30. Oktober 2013 die Ablehnung einer Wiederherstellungsverfügung durch die Gemeinde.