6. Bauabstandsvorschriften; Stützmauern längs der Parzellengrenze a) Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung der Bauabstandsvorschriften. Mit dem Bauvorhaben werde die Vorschrift über den Bauabstand bei Attikageschossen umgangen. Es sei auf der Höhe eines Attikageschosses eine Terrasse bis direkt an die Grenze gebaut worden, während für ein Attikageschoss ein Grenzabstand von 4 Metern eingehalten werden müsse.