Diesen Anforderungen wird der angefochtene Entscheid gerecht. Die Gemeinde behandelt darin auf S. 4 f. die Rügen des Beschwerdeführers mit der gebotenen Begründungsdichte. c) Der Beschwerdeführer zweifelt an, dass die Baugesuchsunterlagen für das geänderte Projekt vollständig seien. Es fehle ein unterzeichnetes Baugesuchsformular.