4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet4, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 13. September 2021 die Abweisung der Beschwerde, ebenso der Beschwerdegegner mit Beschwerde-antwort vom 12. September 2021. Der Beschwerdeführer reichte am 25. August 2021 und am 5. November 2021 weitere Eingaben ein. Er stellte ein Ablehnungsbegehren gegen die mit der Verfahrensleitung betrauten Mitarbeiterin des Rechtsamtes und äusserte sich zur Stellungnahme der Gemeinde und zur Beschwerdeantwort. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen