3. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 11. August 2021 Beschwerde bei der BVD ein. Er beantragt die Aufhebung des Entscheids vom 2. Juli 2021, die Erteilung des Bauabschlags und die Verpflichtung des Beschwerdegegners zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands, insbesondere zur Räumung sämtlicher Gegenstände von der Terrasse innert 5 Tagen. Zudem sei das Betretungsverbot umgehend durchzusetzen. Die Rechtsverwahrung und das Lastenausgleichsbegehren des Beschwerdeführers seien vorzumerken.