Der Bereich zwischen dem Sitzplatz und der Grenze solle begrünt werden. Die Begrünung habe mit einer Wiese oder mit einheimischen Pflanzen zu erfolgen. Der genannte Abstand sei als Aussage zur hier spezifisch herrschenden Situation zu verstehen und könne in anderen Fällen davon abweichend beurteilt werden.3 Der Beschwerdegegner reichte eine entsprechende Projektänderung (Pläne vom 25. und 26. November 2020) ein. Der Beschwerdeführer erhob gegen das geänderte Projekt Einsprache. 2 Baureglement der Gemeinde Wohlen vom 24. März 2010, vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigt am 11. März 2011 3 Vorakten, Dossier «Baugesuch Nr. 82/17 (…), Unterlagen Projektänderung», pag. 2.3