Die Fachberatung Baugestaltung der Gemeinde Wohlen führte am 25. November 2020 eine Sitzung im Beisein des Beschwerdegegners durch und verfasste einen Beurteilungsbericht zum Bauvorhaben. Sie hielt darin fest, die Platten des Sitzplatzes sowie die Treppenstufen seien teilweise direkt an die Grenze gebaut und erfüllten die Vorgabe eines «weichen Übergangs» nicht hinreichend. Der räumliche Abschluss mit einer Thujahecke füge sich schlecht in den Landschaftsraum ein. Die Fachberatung empfahl, dass der Sitzplatzbelag sowie die Treppenstufen mit einem Abstand von 0,5 m zur Grenze zurückgebaut werden sollten. Der Bereich zwischen dem Sitzplatz und der Grenze solle begrünt werden.