Diese bauliche Veränderung ist nicht raumbildend. Aktenkundig ist ausserdem, dass sich die bestehende KLARA auf der Südseite der A.________, direkt neben den Veloabstellplätzen, befindet, wie auf dem Ortofoto vom 14. November 2020 zu sehen ist. Damit befindet sich die KLARA innerhalb des Perimeters des Nutzungsfelds 3 in einer projektbezogenen Bauzone.43 43 Vgl. VGE 2010/303 vom 7. Januar 2011 E. 3 in BVR 2011 S. 411 E. 3.7. 20/23 BVD 110/2021/139