Aus der Stellungnahme des AWA folgt weiter, dass im Rahmen einer Sanierung nur geringfügige bauliche Massnahmen nötigt sein werden. Die Anlageteile der bestehenden KLARA könnten grösstenteils, namentlich die Schächte für die Vorklärung und den Tropfkörper, auch für das neue System verwendet werden. Nach der schlüssigen Beurteilung des AWA ist einzig ein zusätzlicher Pufferschacht in geringen Dimensionen nötig. Dabei handelt es sich um eine unterirdische Lösung. Diese bauliche Veränderung ist nicht raumbildend.