Die Beschwerdeführerin lehnt hingegen die Auflage ab. In der Stellungnahme vom 23. Februar 2022 kritisierte sie insbesondere, im Bericht des AWA seien die Abwassermengen der geplanten Grossanlässe, wie das Schwingfest, nicht berücksichtigt worden. Ferner bestünden dem Vernehmen nach Absichten, die sanitären Anlagen der A.________ den regelmässig auf dem Parkplatz abgestellten Campern zur Verfügung zu stellen. Weiter bringt die Beschwerdeführerin vor, die baulichen Massnahmen, die zur Sanierung und Redimensionierung der bestehenden KLARA erforderlich seien, würden der Baubewilligungspflicht unterstehen.