Dabei könne die bestehende Vorklärung weiterhin genutzt und mit einem zusätzlichen Pufferschacht ergänzt werden. Der neue Pufferschacht werde benötigt, weil das SBR-System das anfallende Abwasser in zwei bis drei Zyklen pro Tag reinige. Der jetzige Tropfkörper könne in das SBR-System integriert und als Reaktor genutzt werden. Nicht mehr nötig sei der bestehende Kontrollschacht. Dieser könne zurückgebaut werden. Schliesslich befand das AWA, dass mit dem Umbau der bestehenden KLARA in 42 Vgl. pag. 181 ff. der Vorakten des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli.