Es trifft zwar zu, dass die Beschwerdegegnerin im Baugesuchsformular 3.0 unter dem Titel «Industrie und Gewerbebetrieb», das Feld mit der Frage, ob es sich um einen Industrie- oder Gewerbebetrieb handelt, mit «Nein» ankreuzte. Die Beantwortung dieser Frage mit «Ja» oder «Nein» entscheidet darüber, ob die Gemeinde oder das AWA als zuständige Behörde beizuziehen ist. Nach den Akten hat die Vorinstanz unabhängig von der Beantwortung dieser Frage im Baugesuchsformular 3.0 das AWA beigezogen. Demensprechend äusserte sich das AWA im Amtsbericht Wasser und Abfall vom 8. Dezember 2020 zum Vorhaben bzw. zur Reinigung der häuslichen Abwässer in der bestehenden KLARA.42