e) Die Beurteilung des Berner Heimatschutzes ist plausibel und nachvollziehbar. Für die BVD besteht kein Grund, die Beurteilung des Berner Heimatschutzes anzuzweifeln, zumal die Beschwerdeführerin nichts Konkretes gegen die Dachgestaltung vorbringt. Aus den Akten und Projektplänen folgt, dass die Fassaden des Dachgeschosses mit einer neuen Holzkonstruktion aufgerichtet und mit Holzschindeln verkleidet werden. Bezüglich der Fassaden des Erdgeschosses bleiben ost-, nord- und südseitig zudem die Flecklinge erhalten. Dachfenster werden keine eingebaut und es sind, wie aus der Stellungnahme des Berner Heimatschutzes folgt, einflüglige Fenster mit stehenden Setzhölzer geplant.