b) Die Gemeinde ist der Auffassung, das Dachgefälle betrage 22 Grad und sei mit dem GBR vereinbar. Weiter bemerkt sie, die Frage des Dachgefälles sowie die Gesamtgestaltung des Gebäudes sei vorgängig mit dem Berner Heimatschutz besprochen und von diesem insgesamt für gut befunden worden.