Massgeblich ist die Gebäudevolumenberechnung der Beschwerdegegnerin vom 21. Oktober 2021 mit den entsprechenden Plangrundlagen. Diese Berechnung erfolgte nach der SIA-Norm 416 und umfasst richtigerweise das Konstruktionsvolumen des Gebäudes.36 Dies bewirkt, dass sich die Abmessungen der Höhen vergrössern, da der obere Messpunkt der Höhe bis zur Oberkante der Dachkonstruktion reicht, wie der Vergleich zwischen der Berechnung vom 22. Januar 2020 und jener vom 21. Oktober 2021 zeigt.