Die Berechnung mit den entsprechenden Planungsgrundlagen datiert vom 21. Oktober 2021. Die Pläne für die Berechnung, namentlich der Grundrissplan des Erdgeschosses und der Grundrissplan des Obergeschosses sowie die Querschnittpläne A-A und B-B (alle im Massstab 1:100 vom 21. Oktober 2021), entsprechen hinsichtlich der Darstellung des bestehenden Gebäudes den bewilligten Projektplänen. Wie oben ausgeführt, kann für die Berechnung der zulässigen Volumenerweiterung auf diese Plangrundlagen abgestellt werden. Aus der Berechnung und den Plänen geht hervor, dass das ursprünglich bestehende Gebäudevolumen 734.230 m3 und das neue geplante Volumen 1026.238 m3 beträgt.