Bauwesen stark an den Begriffen der SIA-Norm 416 orientiert.34 Es ist deshalb gerechtfertigt, bei der Berechnung des Gebäudevolumens ebenfalls die SIA-Norm 416 heranzuziehen. Danach wird das Gebäudevolumen aus der Geschossfläche und der dazugehörigen Höhe berechnet. Die Verfahrensbeteiligten haben sich dieser Berechnungsmethode nicht widersetzt. Mit Eingabe vom 27. Oktober 2021 hat die Beschwerdegegnerin im Beschwerdeverfahren eine neue Volumenberechnung nach der SIA-Norm 416 eingereicht. Die Berechnung mit den entsprechenden Planungsgrundlagen datiert vom 21. Oktober 2021.