Das folgt aus dem Erläuterungsbericht.22 Ausgehend von der aktuellen Entwicklung in den SAC-Berghütten hat die Gemeinde nachvollziehbar begründet, dass kleinere, einfach eingerichtete Räume in Berghütten, wie sie hier geplant sind, einem zunehmenden Kundenbedürfnis entsprechen, wohingegen grosse Räume mit einem Matratzenlager auf Holzrahmen aus Gründen des Komforts und der Hygiene nicht mehr zeitgemäss seien.23 Dementsprechend haben die Vorinstanz und die Gemeinde den Begriff «Touristenlager» nach den gegenwärtigen Gegebenheiten und den heute herrschenden Vorstellungen ausgelegt (geltungszeitliches Auslegungselement) und das hier geplante Beherbergungsangebot als zulässig erachtet.