Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Planungszweck sei in erster Linie die Gesamtzahl der angebotenen Betten bzw. der beherbergten Personen von Bedeutung. Ob diese Personen in einem Massenlager oder in Mehrbettzimmern übernachten würden, erscheine hinsichtlich der Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet nicht relevant.