Bei der Definition «Touristenlager» im Sinne des Art. 9 Abs. 1 Bst. b der Nutzungsvorschriften handelt es sich um eine einfache Unterkunft. Ein Touristenlager befindet sich meist im Dachgeschoss und ist einfach eingerichtet. Dabei kann die Anzahl Betten pro Raum variieren, wobei es i.d.R. Räume mit mehreren Betten hat. Das heute kleinere Räume dem Bedürfnis der Touristen entsprechen, ist eine Entwicklung der Gesellschaft. Vergleichbar werden heute SAC-Hütten, die erweitert oder neu gebaut werden, nicht mehr mit grossen Schlafräumen sondern mit kleineren Raumeinheiten ausgestattet.