Dass das geplante Vorhaben zu übermässigem Lärm führt und die Flora und Fauna stört, ist nach dem Gesagten nicht zu erwarten. Ebenfalls nicht ersichtlich ist, dass mit dem geplanten Gastronomie- und Beherbergungsangebot die bestehende alpund landwirtschaftliche Nutzung der «I.________» beeinträchtigt wäre. Vorliegend ist mit den beschränkten Erschliessungsmöglichkeiten gewährleistet, dass kein Massentourismus entsteht, wie aus dem Erläuterungsbericht folgt. Schliesslich weist die Vorinstanz zu Recht daraufhin, dass die Nutzungsvorschriften für den Gastronomiebetrieb in der A.________ keine konkrete Anzahl Aussenund Innensitzplätze festlegen.