Das Genehmigungsverfahren ist jedoch vom Baubewilligungsverfahren zu unterscheiden. So wird im Genehmigungsverfahren ausdrücklich unter Zuhilfenahme des Erläuterungsberichts geprüft, ob die Vorschriften und Pläne der Gemeinden rechtmässig und mit den übergeordneten Planungen vereinbar sind (Art. 61 BauG und Art. 118 Abs. 1 BauV14). Demgegenüber ist der Erläuterungsbericht im Baubewilligungsverfahren gegebenenfalls ein Hilfsmittel für die Auslegung unbestimmter Nutzungsvorschriften. Der Erläuterungsbericht erfüllt im Genehmigungsverfahren somit eine andere Funktion als im Baubewilligungsverfahren.