Für die Planungsbehörde fördert er das Verständnis und damit die Umsetzung der Planungsziele, gewährleistet den Wissenstransfer für nachfolgende Behördengenerationen und dient der Qualitätsförderung und -kontrolle. Der Bevölkerung dient der Bericht als Grundlage für die Information und Mitwirkung. Nutzungspläne wirken grundeigentümerverbindlich, indem sie zusammen mit den 6 Vgl. Ziffer 15 des Schutzbeschlusses vom 3. Dezember 2012 der Volkswirtschaftsdirektion zum Naturschutzgebiet