Sie bringt vor, auch das AGR habe in der Genehmigungsverfügung vom 28. April 2017 diverse Einsprachepunkte mit dem Verweis auf den Erläuterungsbericht abgewiesen. Zudem habe auch die JGK in ihrem Entscheid vom 11. April 2019 auf den Erläuterungsbericht verwiesen.