Seit Beginn der Nutzungsplanung im Jahr 2007 bis heute passte die Regionalkonferenz Oberland-Ost die regionale Verkehrs- und Siedlungsplanung mehrmals an. Nach dem heute geltenden regionalen Verkehrs- und Siedlungsrichtplan Oberland- Ost aus dem Jahr 20218 ist ein Teil der I.________ zwar dem regionalen Landschaftsschutzgebiet (L-Schu.1.4; früher A03) und Landschaftsschongebiet (L-Scho.1.17; früher Landschaftsschongebiet Nr. B07.6 und Landschaftsschongebiet Nr. 34 «Arnialpen») zugeordnet.9 Das Nutzungsfeld 3, in welchem die A.________ liegt, wird indessen weder vom regionalen Landschaftsschutzgebiet noch vom regionalen Landschaftsschongebiet überlagert. 3. Erläuterungsbericht